Sicherheit im Fokus: Die NIS-2 Verordnung

Die NIS-2 Verordnung erweitert die EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit und stellt neue Anforderungen an Unternehmen und kritische Infrastrukturen, um höchste Sicherheitsstandards und eine zukunftssichere IT-Infrastruktur zu gewährleisten.​

Herleitung

Was ist das?

Die NIS-Verordnung (Network and Information Security Directive) wurde von der Europäischen Union eingeführt, um die Cybersicherheit in den Mitgliedstaaten zu verbessern. Sie zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit der Netz- und Informationssysteme, die für das Funktionieren der Gesellschaft und Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind, zu stärken. Dies geschieht durch die Festlegung von Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten für Betreiber kritischer Infrastrukturen und digitale Diensteanbieter.

Die Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten außerdem zur Zusammenarbeit und zum Informationsaustausch im Bereich der Cybersicherheit. Mit der Erweiterung zur NIS-2 Verordnung wurden diese Anforderungen weiter verschärft und an die zunehmenden Bedrohungen in der digitalen Welt angepasst.

Zusätzlich zu den genannten Bußgeldern haften Geschäftsführer und Leitungsorgane (wie Vorstände) für die Einhalten der Risikomangementmaßnahmen mit Ihrem Privatvermögen (…)

Ingo Höckenschnieder

Managing Director HOLAGIL

Änderungen

Folgendes ist neu

Die NIS-2 Verordnung erweitert den Anwendungsbereich der ursprünglichen NIS-Verordnung, indem sie mehr Sektoren und mehr Unternehmen einbezieht. Sie verschärft die Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten, um besser auf die zunehmenden Cyberbedrohungen reagieren zu können. Zudem werden höhere Strafen für die Nichteinhaltung der Vorschriften eingeführt und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten wird intensiviert. Schließlich legt NIS-2 einen stärkeren Fokus auf die Resilienz und kontinuierliche Verbesserung der Cybersicherheitsmaßnahmen.​

Wer haftet nun?

Haftung bei Verstößen

Die NIS-2 Verordnung erweitert den Anwendungsbereich der ursprünglichen NIS-Verordnung, indem sie mehr Sektoren und mehr Unternehmen einbezieht. Sie verschärft die Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten, um besser auf die zunehmenden Cyberbedrohungen reagieren zu können. Zudem werden höhere Strafen für die Nichteinhaltung der Vorschriften eingeführt und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten wird intensiviert. Schließlich legt NIS-2 einen stärkeren Fokus auf die Resilienz und kontinuierliche Verbesserung der Cybersicherheitsmaßnahmen.​

Gründer von Innogrators, Philipp Köstner

Es ist wichtig, dass Organisationen sich frühzeitig mit den Anforderungen von NIS-2 auseinandersetzen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um ihre Systeme und Daten zu schützen

Philipp Köstner

Managing Director innogrators

Ist Ihr Unternehmen bereit für NIS-2?

Kostenloser NIS-2 Quick-Check: Sind Sie bereit für die neue Verordnung?

Unser NIS-2 Quick-Check hilft Unternehmen, ihre Cybersicherheit zu bewerten und den Weg zur Compliance mit der neuen EU-Verordnung zu ebnen. Die NIS-2 Richtlinie fordert verstärkte Maßnahmen zur Absicherung Ihrer IT-Systeme – doch wie gut ist Ihr Unternehmen vorbereitet?

Das bietet Ihnen der Quick-Check:

FAQ

Mit NIS-2 sind deutlich mehr Unternehmen von verschärften Sicherheitsanforderungen betroffen. Hierbei gibt es allerdings auch gewisse Grenzfälle, die nicht immer scharf abzugrenzen sind. In einem gemeinsamen Gespräch können wir gerne herausfinden, ob wir Unternehmen von der zwei betroffen ist.

Um Ihr Unternehmen auf die NIS-2-Verordnung vorzubereiten, beginnen Sie mit einer gründlichen Analyse Ihrer aktuellen IT-Sicherheitsmaßnahmen, um Schwachstellen aufzudecken. Anschließend empfiehlt es sich, gezielte Strategien und Prozesse zu entwickeln, die den neuen Anforderungen gerecht werden. Gerne besprechen wir in einem persönlichen Gespräch, wie Sie die passenden Schritte effektiv umsetzen können.

Die NIS-2-Verordnung erweitert die Cybersicherheitsanforderungen auf mehr Sektoren und setzt höhere Sicherheitsstandards durch. Sie fordert umfassenderes Risikomanagement, strengere Meldepflichten und droht bei Verstößen mit erhöhten Bußgeldern. In einem gemeinsamen Gespräch können wir klären, wie Ihr Unternehmen diesen neuen Anforderungen gerecht wird.

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