NIS-2 Beratung

Die NIS-2 Verordnung erweitert die EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit und stellt neue Anforderungen an Unternehmen und kritische Infrastrukturen. Unsere spezialisierte Beratung unterstützt Sie umfassend bei der Umsetzung der NIS-2 Verordnung.

Sicherheit im Fokus - Die NIS-2 Verordnung

Was ist die NIS-2 Verordnung?

Die NIS-Verordnung (Network and Information Security Directive) wurde von der Europäischen Union eingeführt, um die Cybersicherheit in den Mitgliedstaaten zu verbessern. Sie zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit der Netz- und Informationssysteme, die für das Funktionieren der Gesellschaft und Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind, zu stärken. Dies geschieht durch die Festlegung von Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten für Betreiber kritischer Infrastrukturen und digitale Diensteanbieter.

Die Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten außerdem zur Zusammenarbeit und zum Informationsaustausch im Bereich der Cybersicherheit. Mit der Erweiterung zur NIS-2 Verordnung wurden diese Anforderungen weiter verschärft und an die zunehmenden Bedrohungen in der digitalen Welt angepasst.


Änderungen: Folgendes ist neu

Die NIS-2 Verordnung erweitert den Anwendungsbereich der ursprünglichen NIS-Verordnung, indem sie mehr Sektoren und mehr Unternehmen einbezieht. Sie verschärft die Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten, um besser auf die zunehmenden Cyberbedrohungen reagieren zu können. Zudem werden höhere Strafen für die Nichteinhaltung der Vorschriften eingeführt und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten wird intensiviert. Schließlich legt NIS-2 einen stärkeren Fokus auf die Resilienz und kontinuierliche Verbesserung der Cybersicherheitsmaßnahmen.


Haftung bei Verstößen:

Die NIS-2 Verordnung erweitert den Anwendungsbereich der ursprünglichen NIS-Verordnung, indem sie mehr Sektoren und mehr Unternehmen einbezieht. Sie verschärft die Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten, um besser auf die zunehmenden Cyberbedrohungen reagieren zu können. Zudem werden höhere Strafen für die Nichteinhaltung der Vorschriften eingeführt und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten wird intensiviert. Schließlich legt NIS-2 einen stärkeren Fokus auf die Resilienz und kontinuierliche Verbesserung der Cybersicherheitsmaßnahmen.

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